Vielen Dank für Ihr Schreiben an meinen Kollegen Herrn Du Bois.
In Ihrer Nachricht berichten Sie von Kunden/Kontakten, die bei kleinanzeigen.de eingeschränkt worden sind. Konkreter beziehen Sie sich auf Immobilienanbieter, "... die in verschiedenen Postleitzahlengebieten inserieren, was in dieser Branche durchaus üblich ist...".
Eingangs bitten wir um Verständnis dafür, dass wir nur dem Nutzer selbst dazu Auskunft geben können, wenn es um Fragen rund um seinen Account geht. In den folgenden Zeilen gehen wir aber gern allgemein auf das Thema ein.
Für die Nutzung von Kleinanzeigen gelten u.a. unsere Nutzungsbedingungen und Grundsätze (https://themen.kleinanzeigen.de/nutzungsbedingungen und https://themen.kleinanzeigen.de/policy). Diese gelten für alle Nutzer gleichermaßen - unabhängig davon, ob der Nutzer ein kostenpflichtiges Paket gebucht hat oder er kostenlos Anzeigen aufgibt.
Wie von Ihnen geschildert gibt es wohl eine branchenübliche Praxis, Immobilienanzeigen in verschiedenen Orten/Postleitzahlen zu inserieren. Gemäß der aktuellen Grundsätze bei Kleinanzeigen scheint das - ohne den konkreten Fall zu kennen - einen Grundsatzverstoß darzustellen, da wir folgendes regeln:
Schalten Sie Ihre Anzeige an dem Standort, an dem sich die Ware befindet, von dem aus Sie das Dienstleistungsangebot erbringen – also der Sitz Ihres Unternehmens – oder an dem der Beruf ausgeübt wird. Ihre Anzeige erscheint in dem ausgewählten Ort und in der Rubrik und ist auch durch die Schlagwort- oder Umkreissuche deutschlandweit auffindbar.
Bei einer Immobilie sollte das sehr einfach möglich sein, den konkreten Standort zu bestimmen, da sie ja schon per Definition ein unbewegliches Sachgut ist.
Erbringe ich eine Dienstleistung im Immobilienbereich, so wähle ich gemäß des oben gezeigten Grundsatzauszugs den Sitz meiner Firma. Von dort aus erbringe ich diese Dienstleistung.
Zusätzlich regeln wir u.a. folgenden Punkt:
Geben Sie Ihre Anzeige nur einmalig auf. Anzeigenduplikate sind nicht erlaubt. Hierzu zählen auch Anzeigen, die trotz Abweichungen dasselbe Angebot/Gesuch beinhalten sowie solche, die aktiv durch den Nutzer gelöscht und anschließend erneut aufgegeben wurden.
Die zitierten Regeln sind nur ein Auszug aus unseren Grundsätzen, decken sich vermutlich aber mit den Bereichen, in denen Ihre Kunden/Kontakte die größten Bauchschmerzen haben.
Herr Kerber, die von Ihnen genannten Einschränkungen ist die letzte Eskalationsstufe unsererseits. Dem voraus geht ein vielstufiges Sanktionsmodell mit z.B. folgenden Maßnahmen:
Anzeigenlöschungen
Warnhinweis bei wiederholten Regelverstößen
individuelle Kontaktaufnahme per E-Mail und/oder telefonisch (optional)
Sie können sicher nachvollziehen, dass wir keinesfalls leichtfertig oder gar willkürlich zahlende Nutzer von Kleinanzeigen ausschließen. Jedoch erwarten wir die Einhaltung von Regeln, die transparent und klar formuliert sind.