Gestern habe ich bei mehreren Online‑Händlern Waren bestellt. Auf allen Websites wurde im letzten Schritt des Bestellprozesses das neue EU‑Gewährleistungslabel korrekt angezeigt, wie seit dem 27.09.2026 gesetzlich vorgeschrieben:
Vor wenigen Minuten wollte ich über Kleinanzeigen ein Gartengerät bei einem gewerblichen Anbieter kaufen. Auf meine Nachfrage zum Gewährleistungslabel teilte mir der Verkäufer mit, dass Kleinanzeigen diese Information „bereitstellt“… Ja, auf der Website wird das Label als Grafik angezeigt, aber in der App erscheint lediglich ein Link, keine Grafik:
Damit erfüllt die App nicht die gesetzliche Darstellungspflicht. Und genau das kann für gewerbliche Verkäufer abmahnfähig sein und zu Kosten in dreistelliger Höhe führen.
Mehrere juristische Quellen weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Link nicht ausreicht. Das Gewährleistungslabel muss als Grafik unmittelbar vor Abgabe der Vertragserklärung angezeigt werden, ohne dass der Verbraucher erst klicken muss.

