eBay Gebühren für gewerbliche Verkäufer zusammengefasst

So meine Freunde,

hiermit möchte ich euch einmal über die eBay-Gebühren aufklären. Zunächst geht es nur um gewerbliche Verkäufer. Das Thema erscheint auf den ersten Blick sehr komplex. Man muss sich etwas einarbeiten und seine eigenen Mittel und Wege finden, um das Geschäft profitabel zu gestalten.

Da ich auf Kleinanzeigen nicht mehr verkaufe, kann ich momentan keinen direkten Vergleich anstellen. Darüber dürft ihr aber gerne in den Kommentaren diskutieren, bis ich mich dort ebenfalls eingelesen habe und den Thread aktualisiere.

Ich werde sicherlich die eine oder andere Information vergessen. Der Beitrag wird daher laufend ergänzt.

Stand dieses Beitrags: 2. September 2026. Gebühren und Bedingungen können von eBay jederzeit geändert werden. Alle nachfolgend genannten eBay-Gebühren verstehen sich grundsätzlich netto.

Wichtig ist zunächst, wovon die Gebühren abhängen. Besonders relevant sind:

  • Kategorie und Unterkategorie
  • Servicestatus
  • Artikelzustand
  • Verkaufspreis einschließlich Versandkosten
  • Shop-Abonnement
  • gegebenenfalls Werbekosten

In meinem Fall gehe ich von einem Basis-Shop aus. Dieser kostet aktuell 39,95 € netto pro Monat. Darin enthalten sind monatlich 400 Festpreisangebote sowie 40 Auktionen mit einer Laufzeit von mindestens sieben Tagen, für die keine Angebotsgebühr anfällt.

Wichtig: Verkaufsprovisionen und mögliche Werbekosten fallen bei einem erfolgreichen Verkauf trotzdem an.

Ohne Shop kostet ein normales Festpreisangebot 0,35 € netto. Für ein Auktionsangebot werden 0,50 € netto berechnet.

Bei „Gültig bis auf Widerruf“-Angeboten wird das monatliche Angebotskontingent bei jeder Verlängerung erneut beansprucht. Das ist insbesondere bei einem größeren dauerhaft aktiven Warenbestand zu berücksichtigen.

Die monatlichen Kosten für den Basis-Shop betragen einschließlich 19 % Umsatzsteuer rund 47,54 €. Als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer kann man die berechnete Umsatzsteuer unter den üblichen Voraussetzungen als Vorsteuer geltend machen.

Die monatlichen 39,95 € würde ich persönlich investieren, da man dadurch außerdem die Möglichkeit erhält, den eigenen Shop zu gestalten und Käufer auf weitere interessante Angebote aufmerksam zu machen. Ein ordentlich gestalteter Shop wirkt meiner Meinung nach außerdem seriöser.

Ich habe zwar aus zeitlichen und gesundheitlichen Gründen nicht viel Arbeit in meinen Shop gesteckt, aber denke, dass euch dieser dennoch einen guten Überblick darüber verschaffen kann, wie man seinen eigenen Shop gestalten kann:

Rein anhand der Angebotsgebühren lohnt sich der Basis-Shop gegenüber einem Verkauf ohne Shop ungefähr ab 115 Festpreisangeboten beziehungsweise monatlichen Verlängerungen. Bei 200 aktiven Festpreisangeboten würden ohne Shop 70 € netto anfallen, gegenüber 39,95 € netto für den Basis-Shop. Der Top-Shop wird rein rechnerisch ab ungefähr 801 Festpreisangeboten pro Monat günstiger als der Basis-Shop.

Hier findet ihr eine Übersicht der verfügbaren eBay-Shops:

Meiner Meinung nach dürften sich für die meisten kleineren und mittleren Händler hauptsächlich der Basis- oder der Top-Shop lohnen – abhängig vom Angebotsvolumen. Das muss aber jeder anhand seines eigenen Warenbestands und seiner Verkaufszahlen berechnen.

Wie berechnet eBay die Verkaufsprovision?

eBay berechnet:

  • den jeweiligen Kategorie-Prozentsatz auf den gesamten Käuferbetrag einschließlich Versandkosten und Umsatzsteuer
  • zusätzlich 0,35 € netto je Bestellung bis einschließlich 10 €
  • beziehungsweise 0,45 € netto bei Bestellungen über 10 €
  • zuzüglich Umsatzsteuer auf die eBay-Gebühren

Der Festbetrag fällt pro Bestellung an, nicht zwingend pro Artikel. Kauft derselbe Käufer mehrere Artikel gemeinsam und verwendet dabei dieselbe Versandart, wird der Festbetrag grundsätzlich nur einmal berechnet.

Die normale Zahlungsabwicklung ist bereits in der Verkaufsprovision enthalten.

Der Servicestatus

Eines der wichtigsten Themen ist der Servicestatus des eBay-Kontos. Ihr solltet unbedingt darauf achten, mindestens den Status „Überdurchschnittlich“ zu erreichen. Die regulären Gebührensätze gelten für Verkäufer mit dem Status „Überdurchschnittlich“ oder „Top-Bewertung“.

Grundsätzlich sollte man Bestellungen innerhalb der angegebenen Bearbeitungszeit verschicken, den Warenbestand aktuell halten, Artikel korrekt beschreiben und Probleme mit Käufern möglichst selbst lösen.

Für den allgemeinen Servicestatus sind insbesondere vom Verkäufer verursachte Kaufabbrüche – beispielsweise wegen fehlendem Lagerbestand – sowie Fälle relevant, bei denen eBay eingreifen musste und gegen den Verkäufer entschieden hat. Die sogenannte Mängelquote bezeichnet daher nicht einfach die Zahl tatsächlicher mangelhafter Artikel.

Eine hohe Quote verspäteter Sendungen allein führt laut eBay nicht zum Status „Unterdurchschnittlich“. Sie kann aber verhindern, dass der Status „Top-Bewertung“ erreicht oder behalten wird.

Daneben gibt es die kategoriespezifischen Servicestatistiken, beispielsweise zu „Artikel nicht erhalten“ und „Artikel nicht wie beschrieben“.

Auch ein schnell gelöster Fall kann in diesen Servicestatistiken berücksichtigt werden, weil bereits die Eröffnung des Falls zählt. Wird die Quote „Artikel nicht wie beschrieben“ in einer Kategorie als „Sehr hoch“ eingestuft, kann eBay in dieser Kategorie einen zusätzlichen Aufschlag von vier Prozentpunkten berechnen. Der Zuschlag greift grundsätzlich nicht, wenn weniger als zehn entsprechende Fälle vorliegen oder die Quote unter einem Prozent liegt.

Nehmen wir als Beispiel den Unterschied zwischen „Überdurchschnittlich“ und „Unterdurchschnittlich“: eBay erhöht den normalen Satz auf den Anteil des Verkaufspreises bis 990 € grundsätzlich um sechs Prozentpunkte.

Beispiele:

Aus 5 % werden 11 %
Aus 7 % werden 13 %
Aus 12 % werden 18 %
Aus 14 % werden 20 %

Bei einem regulären Satz von 5 % wird die variable Provision damit mehr als verdoppelt. Bei einem regulären Satz von 14 % steigt sie um rund 43 %. Das kann gerade bei niedrigen Margen fatal sein.

Bleibt der Status mindestens vier aufeinanderfolgende Monate „Unterdurchschnittlich“, kann ein weiterer Prozentpunkt hinzukommen. Der feste Betrag von 0,35 € beziehungsweise 0,45 € fällt zusätzlich an.

Ein schlechter Servicestatus kann außerdem folgende Konsequenzen haben:

  • schlechtere Platzierung in den Suchergebnissen
  • niedrigere Verkaufslimits
  • mögliche Einbehaltung von Verkaufserlösen
  • möglicher Verlust des Zugangs zum eBay-Anzeigentool
  • Verlust des Top-Service-Logos
  • kein Abzug wegen Wertverlusts bei beschädigt zurückgesendeten Artikeln
  • bei längerem Bestehen eine Herabstufung des Shops oder weitere Verkaufseinschränkungen

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich am 20. eines Monats. Bei mehr als 400 Transaktionen innerhalb der letzten drei Monate wird normalerweise ein Dreimonatszeitraum betrachtet, ansonsten ein Zwölfmonatszeitraum.

Mehr dazu:

Kategorien und Artikelzustände

Kommen wir nun zu den Kategorien. Es gibt Kategorien mit relativ günstigen und Kategorien mit deutlich höheren Verkaufsprovisionen. Zusätzlich kann der Artikelzustand eine erhebliche Rolle spielen.

Seit dem 1. Juli 2026 gilt in ausgewählten Kategorien für bestimmte Artikelzustände grundsätzlich ein Provisionssatz von 5 %, sofern kein Gebührenaufschlag wegen eines unterdurchschnittlichen Servicestatus oder einer sehr hohen Quote bei „Artikel nicht wie beschrieben“ greift.

Zu den begünstigten Zuständen gehören:

„Neu: Sonstige“
„Zertifiziert – Refurbished“
„Hervorragend – Refurbished“
„Sehr gut – Refurbished“
„Gut – Refurbished“
„Vom Verkäufer generalüberholt“
„Gebraucht“
„Gebraucht – Hervorragend“
„Gebraucht – Gut“
„Gebraucht – Akzeptabel“

Die Zustände „Neu“ und „Als Ersatzteil/defekt“ gehören nicht zu diesem vergünstigten Tarif.

Wichtig: Der 5-%-Satz gilt nicht automatisch bei jedem gebrauchten oder als „Neu: Sonstige“ eingestellten Artikel. Die konkrete Kategorie muss ausdrücklich an diesem Tarif teilnehmen und den jeweiligen Zustand anbieten.

Beispiele:

Garten und Heimwerker: regulär 13 %, begünstigter Zustand 5 %
Business & Industrie sowie Büro & Schreibwaren: regulär 14 %, begünstigter Zustand 5 %
Musikinstrumente: regulär 11 %, begünstigter Zustand 5 %
Möbel & Wohnen oder Haustierbedarf: regulär 14 %, begünstigter Zustand 5 %
ausgewählte Technikgeräte wie Computer, Handys, Haushaltsgeräte und Konsolen: regulär 7 %, begünstigter Zustand 5 %
ausgewähltes Technikzubehör: regulär 12 %, begünstigter Zustand 5 %

Ich verkaufe momentan einen großen Teil meiner Ware als „Neu: Sonstige“. Das liegt daran, dass ich hauptsächlich Paletten- und Restpostenware anbiete und die Originalverpackungen durch Transport und Lagerung teilweise geöffnet, beschädigt oder nicht mehr vollständig vorhanden sind.

Nach der eBay-Definition muss der Artikel selbst für „Neu: Sonstige“ tatsächlich neu, unbenutzt und ohne Gebrauchsspuren sein. Eine fehlende, geöffnete oder beschädigte Originalverpackung kann diesen Zustand rechtfertigen. Entsprechende Abweichungen sollten im Angebot deutlich beschrieben werden.

In teilnehmenden Kategorien gilt dadurch der reduzierte Satz von 5 %. Entscheidend ist aber immer der tatsächliche Zustand des Artikels und nicht die gewünschte Gebührenhöhe.

Die offiziellen Zustandsdefinitionen findet ihr hier:

Wichtig ist außerdem, Kategorie und Zustand wahrheitsgemäß auszuwählen. Eine falsche Kategorie oder ein unzutreffender Zustand kann zu entfernten Angeboten, Verkaufseinschränkungen oder weiteren Maßnahmen gegen das eBay-Konto führen.

Ein Beispiel für eine Kategorie ohne allgemeinen 5-%-Zustandstarif ist „Auto & Motorrad: Teile“ mit der Kategorie-ID 131090. Dort gelten grundsätzlich 12 % bis zu einem Verkaufspreisanteil von 990 €. Auf den darüberliegenden Anteil fallen 3 % an.

Bestimmte Kfz-Unterkategorien sind jedoch günstiger. Dazu gehören beispielsweise:

  • Autoentertainment
  • Dashcams
  • Elektronikzubehör
  • Einparkhilfen
  • GPS- und Navigationsgeräte
  • bestimmte Ladestationen und Ladegeräte

Dort beträgt der reguläre Satz 6,5 %. Mit Shop gelten 6,5 % bis 300 € und danach 3 %. Ohne Shop gelten 6,5 % bis 990 € und danach 3 %.

Bei allen gestaffelten Gebühren gilt der niedrigere Satz nur für den Anteil oberhalb des jeweiligen Schwellenwerts. Es wird nicht rückwirkend der gesamte Verkaufspreis mit 3 % berechnet.

Die individuellen Prozentsätze könnt ihr hier nachlesen:

Alle Kategorien einzeln aufzuführen, würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen.

Werbekosten

Werbekosten kommen zusätzlich zur normalen Verkaufsprovision und zum Festbetrag hinzu. eBay unterscheidet hauptsächlich zwischen der Basis- und der Premium-Kampagnenstrategie.

Bei Basis-Anzeigen legt der Verkäufer einen zusätzlichen prozentualen Anzeigensatz fest. Bei beliebten Artikeln, die ihr zu einem guten Preis anbieten könnt, benötigt ihr keine hohen Werbegebühren. Bei Standardartikeln, wo die Konkurrenz groß ist, solltet ihr über höhere Werbegebühren nachdenken. Sobald ihr genug Aufrufe / Beobachter erreicht habt, könnt ihr diese aber auch wieder senken. Die Gebühr wird auf den gesamten Käuferbetrag einschließlich Versandkosten und Steuern berechnet. Verkauft sich das beworbene Angebot innerhalb von 30 Tagen nach einem Anzeigenklick, kann die Anzeigengebühr entstehen. Dabei müssen der Nutzer, der die Anzeige angeklickt hat, und der spätere Käufer nicht dieselbe Person sein.

Premium-Anzeigen werden dagegen pro gültigem Klick abgerechnet – unabhängig davon, ob anschließend ein Verkauf stattfindet. Dasselbe Angebot kann gleichzeitig mit beiden Kampagnenarten beworben werden, wodurch sowohl Klickkosten als auch eine prozentuale Basis-Anzeigengebühr entstehen können. Mit Premium Werbung habe ich noch keine Erfahrungen gemacht, da mir diese einfach zu teuer ist und sich für meine Artikel, die ich auf eBay anbiete einfach nicht lohnt.

Beispiel bei einem Käufer-Gesamtbetrag von 25 €:

14 % Verkaufsprovision: 3,50 €
Festbetrag: 0,45 €
10 % Basis-Anzeige: 2,50 €
Summe der eBay- und Anzeigengebühren: 6,45 € netto
zuzüglich Umsatzsteuer auf die eBay-Gebühren

Damit können bereits mehr als 25 % des Käuferbetrags für eBay- und Werbegebühren anfallen, bevor Einkaufspreis, Versand, Verpackung, Retouren und eigene Steuern berücksichtigt werden.

Mehr zu den Anzeigen:

Fazit

Achtet darauf, die konkrete und sachlich richtige Unterkategorie auszuwählen. Wenn mehrere Kategorien objektiv zum Artikel passen, sollte geprüft werden, welche den Artikel am genauesten beschreibt. Eine lediglich ähnliche Kategorie sollte nicht allein wegen eines günstigeren Gebührensatzes gewählt werden.

Auch der Artikelzustand muss wahrheitsgemäß ausgewählt und genau beschrieben werden, damit es nicht zu berechtigten Beschwerden von Käufern oder Maßnahmen durch eBay kommt.

Bei einer zusätzlichen zweiten Kategorie entstehen erneut Angebotsgebühren und Gebühren für gebuchte Zusatzoptionen. Im Verkaufsfall berechnet eBay außerdem grundsätzlich den höheren Provisionssatz der beiden Kategorien. Ich für meinen Teil habe bisher nie eine zweite Kategorie benutzt.

Für eine realistische Kalkulation müsst ihr daher mindestens Kategorie, Zustand, Servicestatus, Festbetrag, Umsatzsteuer auf die eBay-Gebühren und mögliche Anzeigenkosten zusammenrechnen. Nur den in der Gebührentabelle genannten Prozentsatz zu betrachten, reicht nicht aus.

Bei Fragen oder Korrekturen, zögert bitte nicht hier zu kommentieren.

Morgen werde ich einen zusätzlichen Thread eröffnen, wie ihr die Gebühren teilweise einsparen oder minimieren könnt. Solltet ihr weitere Thread Wünsche haben, meldet euch einfach hier.

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Spannend wäre ein Vergleich mit den Kleinanzeigen Pro Paketen :wink: Also Preis / Leistung.