Ich kaufte ein paar Schuhe bei einem privaten Verkäufer. Leider bezahlte ich per Überweisung. Nach Lieferung des Pakets stellte fest, dass sich darin zwar etwa gleichwertige, allerdings die falschen Schuhe befanden. Ich teilte dies dem Verkäufer sofort mit, dieser schrieb zurück, das Paket sei mit einer anderen Lieferung verwechselt worden, und er wolle sich kümmern. Er konnte innerhalb von 2 Wochen keine Lösung finden, und ich schrieb, dass er für diesen Fall verpflichtet sei, den vollen Kaufbetrag zurückzuerstatten. Er verweigert dies mit der Begründung, ich solle ihm erst die falschen Schuhe schicken, dann werde er zurücküberweisen. Später gab er an, er wäre auch bereit, erst einen Teilbetrag zu überweisen, und nachdem ich die Schuhe geschickt habe, den Rest. Ich schrieb ihm, dies sei rechtlich nicht korrekt. Er habe den vollen Kaufbetrag zu überweisen, und er habe auch dafür zu sorgen, dass er die falschen Schuhe wiederbekommt, ich sei nicht verpflichtet, sie ihm zu schicken. Der Verkäufer weigert sich strikt, dies zu tun, bleibt bei der „Lösung“ - erst die Schuhe, dann die volle Rückerstattung. Inzwischen hat er mich auf Kleinanzeigen blockiert - wie soll ich am besten vorgehen ?
hallole,
nun, ich sehe das so: die schuhe auf seine kosten zurückschicken lassen, und dann das geld zurückverlangen.
am einfachsten wäre es, er würde dir die adresse des anderen käufers geben, den dieser hat ja das selbe problem, und sich dann gegenseitig die schuhe zusenden.
da er dich blockiert hat, bleibt nur noch ein schreiben des anwalts übrig, was das kostet, weiß ich nicht.
vg
Das Problem ist, wenn ich mit der anderen Käuferin tausche, haben wir das Recht gegenüber dem Verkäufer abgegeben, gibt es keine Möglichkeit mehr, den Kaufbetrag zurückerstattet zu bekommen.
Rein rechtlich gesehen verschicken wir beide Schuhe, die uns nicht gehören, weil wir sie nicht bezahlt haben. Die falschen Schuhe sind weiterhin im Besitz des Verkäufers.
hi,
ich habe keine ahnung, aber anscheinend weißt du was rechtlich ist.
ich rate dir zu einem anwalt.
vg
@Drako: Wen interessierts denn letztlich? Hauptsache, die andere Käuferin hat die richtigen Schuhe und du hast die richtigen Schuhe. Wenn der Verkäufer dich blockiert hat wird ihn die Sache eh nicht mehr interessieren. Und du hast wohl auch keine andere Wahl. Rechtlicher Beistand wird nicht im Verhältnis stehen.
Das Problem ist, dass die andere Verkäuferin für ihre Schuhe nur die Hälfte von dem bezahlt hat, was ich bezahlt habe. Wenn die Schuhe, die sie mir schickt, verloren gehen, bekommt sie nur die Hälfte von dem , was ich dafür bezahlt habe, weil sie nur den Nachweis für die Bezahlung der Hälfte hat. Und diejenige, die für die Verwechslung verantwortlich ist, ist raus aus der Verantwortung.
Das mag sein aber hast du eine andere Wahl? Verschickt beide per DHL-Paket oder Hermes-Paket. Mir persönlich ist noch nie ein Paket verlorengegangen.