Käufer holt Paket nicht ab

Hallo zusammen,

Ich habe hier auch schon einiges und alles erlebt.

Ich mag den Direktkauf eigentlich, bisher ohne Probleme funktioniert.

Nun hat ein Käufer bei mir über Direktkauf gekauft und das Paket liegt seit 7 Tagen bei DHL und wird nicht abgeholt von meinem Käufer, in 2 Tagen schickt es DHL dann an mich zurück.

Ich finde bei diesem Direktkauf sollte Kleinanzeigen wirklich einen Kundenservice anbieten.

Ich selbst kaufe auch gerne über Direktkauf.

Was ich jetzt tun soll weiß ich auch nicht falls das Paket nicht in den nächsten beiden Tagen abgeholt wird.

Hatte schon mal jemand dieses Problem wenn ja was wäre die Lösung.

Einen schönen Tag allen zusammen

hallo,

ich hatte dieses problem mal bei ebay.
mit hermes versand an nem shop zwecks abholung, der kaüfer hat es nicht in der frist abgeholt, sodass es zu mir zurückgeschickt wurde.
den kaüfer angeschrieben, nichts.
nach 4 wochen meldet er sich, er war im urlaub, alles klar, ich schicke es nochmal los,…er nö, lass gut sein, behalt auch das geld (paypal damals)
okay…
die graka liegt seit jahren noch verpackt bei mir im keller.

wohlgemerkt, bezahlt über paypal.

wie es bei direktkauf ist, weiß ich nicht, kaufe und verkaufe nichts über diesen „dienst“, ist mir zu heikel (als verkäufer sowieso)
kann sein das du dein geld nicht mehr bekommst, oder wochenlang hinterherrenst, alles ist möglich.

vg

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Hallo,

Sei froh das es so gelaufen ist bei dir, ich hatte bisher noch keine Probleme mit Direktkauf, ich kaufe lieber so, verkaufe aber auch wenn es anders gewünscht wird.

Ich gebe aber um ehrlich zu sein, nicht so gerne Daten von mir weiter, da es sehr viele Betrugsversuche gibt.

Ich habe, den Käufer kontaktiert, dieser hat mir gesagt die Ware sei schon bei ihm, Ich bin DHL Kunde und habe immer alle meine Pakete im Blick, somit nicht aktualisierte Anzeige bei der DHL.

Das Problem bei Direktkauf ist, dass die meisten einfach nicht den Button drücken, Sendung erhalten und ich somit auch warten muss, wenn dies aber geschieht, hab ich das Geld am nächsten Tag.

Ja es ist kompliziert geworden, aber nicht verzagen manchmal ist es doch auch ganz lustig.

Glückwunsch zu deinem Verdienst ohne Verkauf.

Grüße

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Das Paket kommt zurück und der Käufer erhält sein Geld zurück, weil das Paket nicht angekommen ist. Der Käufer holt das Paket nicht ab weil er es einfach nicht mehr haben will, er hat seine Meinung geändert.

Hallo Einhorn 6665,

Also mal davon abgesehen, dass sich der Fall geklärt hat, muss ich ganz ehrlich sagen, wenn es so einfach ist, ich bestelle etwas, bekomme es zugesandt und will es dann nicht mehr, ich bin eine Privatverkäuferin und hier kommt ebenso ein Kaufvertrag zustande der Rechte und Pflichten enthält.

Wenn ich etwas dann nicht haben möchte, sollten käufer und Verkäufer sich darüber einigen.

Sonst wird das ja die nächste Abzocke für manche Menschen.

Ein paar Rechte mal unten aufgeführt

Nein, Sie müssen die Annahmeverweigerung als Privatverkäufer rechtlich nicht einfach akzeptieren. Da beide Parteien einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen haben, ist der Käufer zur Abnahme der Ware verpflichtet. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es beim Privatkauf grundsätzlich nicht.

Ihnen stehen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verschiedene Optionen zur Verfügung:

  • Auf Erfüllung bestehen: Sie können den Käufer zur Abnahme und Zahlung auffordern und den Kaufpreis notfalls rechtlich einklagen.
  • Frist setzen & zurücktreten: Setzen Sie dem Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist (z. B. 7 bis 14 Tage) zur Abnahme. Reagiert er nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten.
  • Schadensersatz: Entstehen Ihnen durch die fehlgeschlagene Zustellung Kosten (z.B. doppelte Versandkosten, Lagerkosten) oder ein Verlust beim Weiterverkauf, kann der Käufer dafür haftbar gemacht werden

hallole,

aus diesem grund benutze „ICH“ das interne zahlsystem von kleinanzeigen NICHT. :slight_smile:

vg

Du hast recht, da erzählst du mir nichts Neues.

Ich kenne die Rechtslage. Bei einem Kauf zwischen zwei Privatpersonen besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Kaufvertrag bleibt bestehen und der Käufer kann sich nicht einfach durch Nichtabholung der Ware davon lösen.

Das Problem sehe ich eher in der Praxis. Plattformen wie Kleinanzeigen, eBay, PayPal oder andere Zahlungsdienstleister entscheiden häufig nach ihren eigenen Nutzungsbedingungen und internen Abläufen – nicht danach, wie die Rechtslage nach dem BGB im Einzelfall aussieht. Deshalb kommt es vor, dass dem Käufer der Kaufpreis erstattet wird, obwohl der Kaufvertrag rechtlich weiterhin bestehen kann.

Wenn man als Privatverkäufer dann auf die Erfüllung des Kaufvertrags oder auf Schadensersatz bestehen möchte, muss man seine Ansprüche außerhalb der Plattform gegenüber dem Käufer durchsetzen – notfalls auf dem Rechtsweg. Das bedeutet zusätzlichen Aufwand, Zeit und unter Umständen auch Kosten.

Aus diesem Grund nutze ich als Privatverkäufer den Direktkauf nicht mehr und würde ihn auch anderen Privatverkäufern nicht empfehlen. Jeder muss das natürlich selbst entscheiden, aber ich halte das Risiko für zu hoch.

Außerdem sollte jeder, der den Direktkauf nutzt, sich auch mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) beschäftigen. Das bedeutet nicht, dass automatisch Steuern fällig werden, aber man sollte wissen, welche Daten unter bestimmten Voraussetzungen an das Finanzamt gemeldet werden können.

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