Kleinanzeigen.de – „Käuferschutz“ entlarvt: Gebühren kassieren, Transparenz verweigern. Jetzt klagt sogar die Verbraucherzentrale

Es war nur eine Frage der Zeit. Kleinanzeigen.de hat seinen „Käuferschutz“ jahrelang als Sicherheitsnetz verkauft… natürlich gegen Gebühren, versteht sich. Und jetzt stellt sich heraus: Ein großer Teil dieses angeblichen Schutzes existiert nur auf dem Papier.

Die Verbraucherzentrale Baden‑Württemberg hat endlich die Reißleine gezogen und klagt gegen Kleinanzeigen, weil die Bedingungen des Käuferschutzes bewusst intransparent gehalten wurden. Während Kleinanzeigen also fleißig Gebühren kassiert, bleibt der Nutzer im Zweifel komplett ungeschützt. Aber Hauptsache, das Geld fließt.

Dieses Transparenzdefizit ist kein Einzelfall, sondern wirkt wie ein strukturelles Element der Geschäftsführung von Kleinanzeigen. Die Plattform vermeidet seit Langem offenzulegen, wie stark sowohl die externe als auch die interne Sichtbarkeit eingebrochen ist. Unabhängige Prüfer wie die IVW wurden ausgeschlossen, Reichweitenkennzahlen werden nicht mehr offen kommuniziert, und gleichzeitig steigen die Preise kontinuierlich – trotz einer messbaren Reduktion der tatsächlichen Sichtbarkeit. Nutzer zahlen immer höhere Gebühren für immer geringere Ergebnisse, ohne auch nur ansatzweise Einblick in die zunehmend schlechtere Performance ihrer Anzeigen zu erhalten.

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Interessant. Allerdings klingt mir das eher danach, dass der Prozess nicht klar aufgebaut ist und Kleinanzeigen im Prinzip nur ein paar Dinge anpassen muss und das wars. Ich hatte schlimmeres gedacht :smiley:

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  1. Erstes Verbot (wegen Verschweigen der „Nicht benutzen/Installieren“-Regel)
    Das Gericht verpflichtet Kleinanzeigen, damit aufzuhören, einen kostenpflichtigen „Käuferschutz“ auf der Plattform anzubieten (oder anbieten zu lassen), wenn:

Kleinanzeigen den Käufern mitteilt, dass sie ihr Geld zurückerhalten, falls der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, aber Kleinanzeigen es während des Kaufprozesses unterlässt, die Käufer darüber zu informieren, dass dieser Käuferschutz NICHT gilt, wenn der Käufer den Artikel benutzt oder installiert hat.

Mit anderen Worten: Kleinanzeigen ist es untersagt, einen Käuferschutz zu verkaufen, während gleichzeitig verschwiegen wird, dass dieser Schutz ungültig wird, sobald der Käufer den Artikel benutzt oder installiert.

  1. Zweites Verbot (wegen Offenlegung der Regel erst im allerletzten Moment)
    Das Gericht verpflichtet Kleinanzeigen außerdem, den kostenpflichtigen Käuferschutz nicht mehr anzubieten, wenn:

Käufer erst unmittelbar vor Abschluss des Kaufvorgangs darüber informiert werden, und zwar ausschließlich über einen Hyperlink zu den „Bedingungen der Kleinanzeigen‑Bezahlfunktion“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass sie den Artikel nicht benutzen oder installieren dürfen, da sie sonst den Käuferschutz verlieren.

Mit anderen Worten: Kleinanzeigen ist es untersagt, diese entscheidende Einschränkung erst im allerletzten Moment offenzulegen – versteckt hinter einem Link in den AGB.

Hallo? Kleinanzeigen bezeichnet sich selbst als „supergrüne“ Plattform für Second-Hand-Waren, und gleichzeitig wird der Käuferschutz genau in dem Moment ungültig, in dem man das Naheliegendste tut: einen gebrauchten Artikel testen. In der juristischen Praxis ist es nahezu unmöglich nachzuweisen, ob ein bereits gebrauchter Gegenstand „noch einmal benutzt“ wurde. Diese Regel ist nicht nur unpraktisch, sie ist schlicht irrational.

Für mich geht es hier nicht einfach nur um ein paar kleine Prozessanpassungen, wie du es beschreibst. Aus meiner Sicht ist das ein strukturelles Problem, und der Versuch, Millionen von Nutzern durch intransparente Bedingungen in die Irre zu führen. Wenn man de facto ein Monopol wie Kleinanzeigen hat, muss man mit Fehlverhalten extrem vorsichtig sein. Geld wirkt oft schneller als Karma, aber am Ende kommt es erstaunlich häufig zurück.

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Nach deutschem Recht (UWG, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) kann ein Wettbewerber rechtlich gegen ein anderes Unternehmen vorgehen, wenn dieses:

  • Verbraucher in die Irre führt,

  • einen falschen Eindruck über ein Produkt erweckt,

  • wesentliche Informationen verschweigt

  • oder sich durch täuschende Praktiken einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschafft.

Das Verhalten von Kleinanzeigen.de einen kostenpflichtigen Käuferschutz zu verkaufen und dabei eine entscheidende Einschränkung zu verbergen, ist genau die Art von Vorgehen, die als „unlautere geschäftliche Handlung“ eingestuft werden kann.

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