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  • Gast

Hallo Leute. Ich habe ein Problem und brauche unbedingt eure Hilfe bzw. Meinung.

Ich habe vor gut einem Jahr ein Notebook für 50€ verkauft. Ganz normal mit Sendenummer versendet. Nun bekomme ich nach dem besagten Jahr plötzlich einen. Brief von der Polizei zwecks anhörung wegen Betrug. Der Herr Ali hätte dieses Notebook nie erhalten. Ich habe nach einem Jahr natürlich keine Sendenummer und keine Nachrichten mehr. Ich kann aktuell nix nachweisen. Was soll ich machen? Einfach zurückzahlen? Aber das wäre ja wie ein Einverständnis. Ich brauche echt einen Rat.

  • Richard hat auf diesen Beitrag geantwortet.

    Gast Wegen 50€ eine Anzeige?! Ist das Schreiben echt?

    • Gast hat auf diesen Beitrag geantwortet.
      • Gast

      Richard ja, ist von der Polizeidirektion. Habe mit denen auch schon geschrieben weil ich den Termin verschieben musste. Weiß nur nicht ob ich überhaupt eine Aussage machen soll oder eben einfach das Geld zurück zahlen. Ich habe einfach sorge weil ich nix nachweisen kann. DHL Sendenummern gehen nur 90 Tage zurück im Archiv

      • Richard hat auf diesen Beitrag geantwortet.

        Gast In einem Betrugsfall liegt die Beweislast zunächst beim Kläger bzw. der Polizei/Staatsanwaltschaft. Der Käufer muss erst einmal nachweisen, dass er das Notebook nicht erhalten hat.

        Nach einem Jahr wird es natürlich schwierig, die Sendenummer oder Nachrichtenverläufe vorzulegen. Falls du aber damals per Überweisung oder PayPal bezahlt wurdest, könnte das als Beweis dienen, dass es eine legitime Transaktion war.

        Ich würde erst mal ruhig bleiben und die Anhörung wahrnehmen, aber nichts direkt zugeben oder voreilig zurückzahlen – das könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Stattdessen solltest du sachlich bleiben und darauf hinweisen, dass du das Notebook versendet hast, aber nach einem Jahr die Sendungsnummer nicht mehr hast. Im Zweifel kann es sein, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn keine stichhaltigen Beweise gegen dich vorliegen.

        • Gast hat auf diesen Beitrag geantwortet.
          • Gast

          Richard vielen Dank. So werde ich es machen. Meine Frau ist auch Zeugin. Sie hat damals das Etikett ausgefüllt weil ich so eine klaue beim Schreiben habe. Daran konnte sie sich noch genau erinnern weil das ein Name war den man nicht aussprechen konnte.

            Gast So würde ich es sagen.

            Ich habe es Versendet, wieso hat er mir nicht geschrieben das er es nicht erhalten hat. Wieso hat er nicht innerhalb von 2 Monate eine Anzeige gemacht wegen Betrug. Warum macht er erst nach 1 Jahr eine Anzeige wegen Betrug. Soll er mal beweisen, dass er es nicht erhalten hat. Ist doch klar der will nur Geld herausschlagen.

            Wird dann eingestellt wegen Aussage gegen Aussage und wegen Geringfügigkeit.