Gast In einem Betrugsfall liegt die Beweislast zunächst beim Kläger bzw. der Polizei/Staatsanwaltschaft. Der Käufer muss erst einmal nachweisen, dass er das Notebook nicht erhalten hat.
Nach einem Jahr wird es natürlich schwierig, die Sendenummer oder Nachrichtenverläufe vorzulegen. Falls du aber damals per Überweisung oder PayPal bezahlt wurdest, könnte das als Beweis dienen, dass es eine legitime Transaktion war.
Ich würde erst mal ruhig bleiben und die Anhörung wahrnehmen, aber nichts direkt zugeben oder voreilig zurückzahlen – das könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Stattdessen solltest du sachlich bleiben und darauf hinweisen, dass du das Notebook versendet hast, aber nach einem Jahr die Sendungsnummer nicht mehr hast. Im Zweifel kann es sein, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn keine stichhaltigen Beweise gegen dich vorliegen.